Postbariatrie: Wird die Entfernung überschüssiger Haut von der Versicherung übernommen?

In der MOOI-Klinik ist eine Kombination aus versicherter und nicht versicherter Versorgung im Rahmen einer Behandlung möglich. Wir von der MOOI-Klinik werden oft gefragt, ob die Entfernung überschüssiger Haut von den Krankenkassen übernommen wird. In einigen Fällen wird dieses Verfahren (teilweise) erstattet. Lesen Sie hier mehr darüber.

Haben Sie extrem viel Gewicht verloren? Zum Beispiel nach einer Schwangerschaft, einer strengen Diät oder aufgrund eines Magenbandes oder einer Magenverkleinerung? Wenn ja, haben Sie vielleicht viel überschüssige Haut in der Nähe Ihres Bauches, Ihrer Brüste, Arme und/oder Beine. Diese überschüssige Haut verursacht nicht nur körperliche Probleme wie Hautunreinheiten und Rückenschmerzen, sondern kann auch das Gefühl vermitteln, sich selbst nicht zu mögen. Eine konturierende Operation kann daher wünschenswert sein, um überschüssige Haut zu entfernen.

In den meisten Fällen wird die Operation nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen die Hautentfernung von der Krankenkasse erstattet wird.

Entschädigung für überschüssige Haut nach extremer Gewichtsabnahme

Ob Sie die Kosten für den Eingriff zur Entfernung überschüssiger Haut erstattet bekommen, hängt von Ihrer Krankenkasse und deren Bedingungen ab. Ihre Krankenkasse verwendet zu diesem Zweck die Pittsburgh-Skala (PRS). Anhand von Standardfotos wird der Grad des Hautüberschusses in 4 Stufen gemessen. Nur in der schlechtesten Besoldungsgruppe werden Schönheitsoperationen erstattet. Sie benötigen zunächst eine Überweisung von einem Haus- oder Facharzt.

Was sollten Sie tun?

  • Konsultieren Sie Ihre Krankenversicherung.
  • Sie glauben, dass Sie Anspruch auf versicherte Pflege haben? Bitten Sie dann Ihren Hausarzt um eine Überweisung an den plastischen Chirurgen im Krankenhaus.
  • Vom Hausarzt überwiesen? Kontaktieren Sie das Krankenhaus. Die Behandlung durch einen unserer plastischen Chirurgen findet in folgenden Krankenhäusern statt: Zuyderland in Sittard oder Heerlen, MUMC+ in Maastricht oder VieCuri in Venlo.
  • Keine Überweisung oder Genehmigung? Sie haben dann keinen Anspruch auf eine (teilweise) erstattete Versorgung. In diesem Fall können wir die gesamte Behandlung in der MOOI-Klinik durchführen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die MOOI-Klinik.

* Konsultieren Sie Ihre Krankenversicherungspolice. Um für eine Erstattung in Frage zu kommen, muss Ihre Situation bestimmte Kriterien erfüllen. Außerdem kann ein Höchstbetrag für die Erstattung und die Zahlung der obligatorischen Selbstbeteiligung festgelegt werden.

Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten

Während der Konsultation werden Sie mit einem unserer erfahrenen plastischen Chirurgen sprechen und Ihre Möglichkeiten besprechen.