Wann wird eine Augenlidoperation von der Versicherung übernommen?
Wir von der MOOI-Klinik werden oft gefragt, ob die Augenlidchirurgie von den Krankenkassen übernommen wird. In Ausnahmefällen wird eine Oberlidoperation erstattet. Eine Unterlidkorrektur wird von Ihrer Krankenkasse in keinem Fall nicht übernommen.
Habe ich Anspruch auf Erstattung?
Eine Oberlidkorrektur kann in sehr wenigen Fällen von der Krankenkasse erstattet werden. Dies ist nur möglich, wenn eine medizinische Indikation (oder medizinische Notwendigkeit) vorliegt.
Wann liegt eine medizinische Indikation vor?
- Haben Sie eine Anomalie, mit der Sie geboren wurden?
- Haben Sie eine chronische Krankheit?
- Leiden Sie unter einer schweren Gesichtsfeldeinschränkung? (Hier hängt der untere Rand des oberen Augenlids oder die überhängende Hautfalte 1 mm oder weniger über der Mitte der Pupille)
Was sollten Sie tun?
- Sie glauben, dass Sie Anspruch auf eine versicherte Leistung haben? Bitten Sie dann Ihren Hausarzt um eine Überweisung an den plastischen Chirurgen im Krankenhaus für eine Oberlidkorrektur.
- Vom Hausarzt überwiesen? Kontaktieren Sie das Krankenhaus. Der Facharzt prüft, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht, und holt dann die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein.
- Wird die Behandlung von der Krankenkasse erstattet? Die Behandlung bei einem unserer plastischen Chirurgen findet dann in einem der Krankenhäuser Zuyderland in Sittard oder Heerlen, dem MUMC+ in Maastricht oder dem VieCuri in Venlo statt.
- Keine Überweisung oder Genehmigung? Sie haben dann keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Ihre Augenlidoperation. In diesem Fall können wir in der MOOI-Klinik eine Augenlidoperation durchführen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die MOOI-Klinik.
Weitere Behandlungen, die von der Versicherung übernommen werden können, sind: Bauchdeckenstraffung, Lappenkorrektur, Narbenkorrektur und Nasenkorrektur. Auch hier gilt die Devise: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen und Konditionen.
*Um für eine Erstattung in Frage zu kommen, muss Ihr Fall bestimmte Kriterien erfüllen. Darüber hinaus können eine maximale Erstattung (z. B. aus einer Zusatzversicherung) und die Zahlung der obligatorischen Selbstbeteiligung vorgesehen sein.