Erstattet die Versicherung den Zahnersatz?
Wenn Ihre Brustvergrößerung mit Implantaten mehr als 10 Jahre zurückliegt, ist es ratsam, Ihre Brustimplantate überprüfen zu lassen. Obwohl die Brustprothesen immer besser werden und daher nicht mehr so häufig ersetzt werden müssen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Prothesen austauschen oder entfernen müssen.
In den meisten Fällen wird ein Zahnersatzwechsel nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen Brustoperationen teilweise von der Krankenkasse erstattet werden.
Entschädigung bei übermäßiger Kapselkontraktur und Kapselkontraktur
Bei übermäßiger Kapselkontraktur und Kapselkontraktur kann Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Operation übernehmen. Ob Sie eine Entschädigung erhalten, hängt davon ab, in welchem Maße eine Kapselkontraktur aufgetreten ist. Die Baker-Klassifikation wird häufig verwendet, um das Ausmaß der Kapselkontraktion anzugeben. Die Baker-Klassifikation besteht aus vier Stufen:
- Bäcker 1 – es gibt keine Abweichung. Eine Kapselbildung tritt bei allen Patientinnen mit einer Brustvergrößerung mit Implantaten auf.
- Baker 2 – die Brust fühlt sich ein wenig hart an, aber die natürliche Form bleibt erhalten
- Baker 3 – die Brust fühlt sich hart an und die Verformung ist sichtbar. Noch gibt es keine Schmerzen.
- Baker 4 – die Brust fühlt sich hart an, die Verformung ist sichtbar und die Brust ist schmerzhaft
Die Grundversicherung erstattet* die Kosten für die Entfernung von Brustprothesen nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Eine medizinische Notwendigkeit liegt vor bei:
- Kapselbäcker 4
- eine nachweisbare Undichtigkeit (durch Ultraschall oder Mammographie) der Silikonprothese oder
- Eine anhaltende oder wiederkehrende Infektion durch die Prothesen.
Der Ersatz oder das Einsetzen neuer Implantate wird daher von der Grundversicherung nicht übernommen.
Kombination von versicherter und nicht versicherter Versorgung
Eine bloße Entfernung der Brustprothesen ohne Ersatz oder Aufpolsterung ist in der Regel nicht erwünscht. Häufig entscheiden sich Frauen dafür, die alte Prothese zu entfernen und in derselben Operation neue Implantate einsetzen zu lassen. Eine Alternative zu Implantaten ist die Brustvergrößerung mit Eigenfett (Lipofilling).
Neue Implantate, ihr Einsetzen und/oder das Auffüllen der Brust mit Eigenfett werden fast nie von der Versicherung übernommen.
In der MOOI-Klinik bieten wir Ihnen die einzigartige Möglichkeit, Ihre Behandlung (zum Teil) erstattungsfähig zu machen. Im Krankenhaus kann der plastische Chirurg bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung beantragen. Wenn die Krankenkasse der Genehmigung zustimmt, werden die Kosten für die Entfernung der Implantate von der Krankenkasse erstattet. Das Einsetzen neuer Prothesen oder eine Lipofilling-Behandlung wird nicht erstattet.
Was sollten Sie tun?
- Konsultieren Sie Ihre Krankenversicherung.
- Sie glauben, dass Sie Anspruch auf versicherte Pflege haben? Bitten Sie dann Ihren Hausarzt um eine Überweisung an den plastischen Chirurgen im Krankenhaus.
- Vom Hausarzt überwiesen? Kontaktieren Sie das Krankenhaus. Die Behandlung durch einen unserer plastischen Chirurgen findet in folgenden Krankenhäusern statt: Zuyderland in Sittard oder Heerlen, MUMC+ in Maastricht oder VieCuri in Venlo.
- Keine Überweisung oder Genehmigung? Sie haben dann keinen Anspruch auf eine (teilweise) erstattete Versorgung. In diesem Fall können wir die gesamte Behandlung in der MOOI-Klinik durchführen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die MOOI-Klinik.
* Konsultieren Sie Ihre Krankenversicherungspolice. Um für eine Erstattung in Frage zu kommen, muss Ihre Situation bestimmte Kriterien erfüllen. Außerdem kann ein Höchstbetrag für die Erstattung und die Zahlung der obligatorischen Selbstbeteiligung festgelegt werden.