Versicherte Leistungen
In der MOOI-Klinik ist eine Kombination aus versicherter und nicht versicherter Versorgung möglich. Immer häufiger werden wir gefragt, ob bestimmte Verfahren von der Krankenkasse erstattet werden. Kosmetische Operationen werden nie von Ihrer Krankenkasse übernommen. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei medizinischer Indikation (oder medizinischer Notwendigkeit), haben Sie Anspruch auf Erstattung.
Lesen Sie hier mehr zur Kostenerstattung von Leistungen in den Niederlanden:
- Kostenerstattung für einen Prothesenwechsel (Entfernung von Brustimplantaten)
- Erstattung der Kosten für Augenlidoperationen
- Erstattung der Kosten für die Entfernung überschüssiger Haut
Weitere Behandlungen, die von der Versicherung übernommen werden können, sind: Bauchdeckenstraffung, Lappenkorrektur, Narbenkorrektur und Nasenkorrektur. Auch hier gilt die Devise: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen.
Um für eine Erstattung in Frage zu kommen, muss Ihre Situation bestimmte Kriterien erfüllen. Darüber hinaus können eine maximale Erstattung (z. B. aus einer Zusatzversicherung) und die Zahlung der obligatorischen Selbstbeteiligung vorgesehen sein.
Kombination von versicherter und nicht versicherter Versorgung
In der MOOI-Klinik ist eine Kombination aus versicherter und nicht versicherter Versorgung möglich. Einige Beispiele für Kombinationsbehandlungen sind: die Entfernung vorhandener Brustimplantate wegen übermäßiger Kapselbildung (wird manchmal von der Versicherung übernommen), aber das Einsetzen neuer Brustprothesen aus Silikon oder mit Wasser gefüllt, oder die Verschönerung Ihrer Brüste durch eine Bruststraffung oder eine Lipofilling-Behandlung fällt unter die nicht versicherte Behandlung.
Ein anderes Beispiel ist, wenn Sie extrem viel Gewicht verloren haben und mit überschüssiger Haut zu kämpfen haben. In einigen Fällen haben Sie Anspruch auf eine versicherte Behandlung, um diese überschüssige Haut entfernen zu lassen. Wenn Sie dabei auch eine Fettabsaugung oder eine Brustkorrektur wünschen, fällt dies unter die nicht versicherten Leistungen.
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